Umgang mit Daten
Datenschutz
Datenschutz und Datensicherheit sind für die GB Insurance Consulting GmbH von höchster Priorität. Wir halten uns strikt an die Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes und gewährleisten, dass alle von uns bearbeiteten Daten mit grösster Sorgfalt und Vertraulichkeit behandelt werden. Der Schutz der Gesundheitsdaten Ihrer Mitarbeitenden und anderer sensibler Informationen ist uns ein besonderes Anliegen.
Um einen sicheren Datenaustausch zu gewährleisten, nutzen wir ein speziell entwickeltes Kundenportal sowie eine sichere E-Mail-Verschlüsselung. Wir versichern Ihnen, dass keine Daten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement für Ihre Datensicherheit.
Vorgaben der Finanzmarktaufsicht
Versicherungsvermittler müssen bei der FINMA registriert sein. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die Aufsichtsverordnung sehen dafür unterschiedliche Bedingungen vor:
Pflichten für Versicherungsvermittler:
- Registereintrag
Um ungebunden tätig zu sein, muss ein Vermittler im öffentlichen Register der FINMA eingetragen sein. Dies gilt sowohl für den Arbeitgeber wie auch die beratenden Mitarbeiter.
Registereintrag GB Insurance Consulting GmbH
Registereintrag Guido Blum
- Finanzielle Sicherheit
In Verbindung mit der Ausübung der Versicherungsvermittlung müssen ungebundene Vermittler eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
GB Insurance hat eine Police abgeschlossen, welche folgende Kriterien erfüllt:- Sachschäden: CHF 5 Mio.
- Personenschäden: CHF 5 Mio.
- Vermögensschäden: CHF 2 Mio.
- Informationspflicht
-
- Ein ungebundener Vermittler muss dem Kunden gemäss VAG Art. 45 vor Mandatsunterzeichnung gewisse Informationen zur Verfügung stellen.
Siehe dazu auch Kundeninformation gemäss VAG Art. 45 - Information über Entschädigung von Versicherungsunternehmen: GB Insurance stellt seinen Kunden jährlich eine Übersicht zur Verfügung, welche einerseits die bezahlten Prämien (Akonto und definitive Abrechnung) aufzeigt und andererseits die daraus erzielten Entschädigungen durch die Versicherungsgesellschaften.
- Ein ungebundener Vermittler muss dem Kunden gemäss VAG Art. 45 vor Mandatsunterzeichnung gewisse Informationen zur Verfügung stellen.
- Berichterstattungspflicht
Als ungebundene Versicherungsvermittlerin muss die GB Insurance Consulting GmbH der FINMA jährlich Kennzahlen und Informationen zu Ihrer Tätigkeit einreichen.
- Aus- und Weiterbildungspflicht
Alle Mitarbeitenden der GB Insurance müssen die für ihre Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben und nachweisen.
Ausbildungsvorgaben des Berufsbildungsverbands
Ausbildung Guido Blum
Bereit, Ihre Absicherung zu optimieren?
Ein starker Versicherungsschutz ist die Grundlage für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Mit einer massgeschneiderten Risikoanalyse, optimalen Policen und einer kontinuierlichen Betreuung sorgen wir dafür, dass Sie immer bestens abgesichert sind. Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden, die perfekt zu Ihren Bedürfnissen passt.
Kontaktieren Sie uns jetzt – für ein unverbindliches Gespräch und den ersten Schritt zu einem sicheren, erfolgreichen Business.

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